Hast du dich auch schon einmal gefragt, wie du dir etwas Studienzeit und Lernaufwand sparen oder direkt in ein höheres Semesters einsteigen kannst? Als ich damals mein Studium begonnen habe, stellte sich mir diese Frage zwar auch, jedoch wurde ich erst durch Gespräche mit anderen Kommilitonen auf weitere Anrechnungsmöglichkeiten aufmerksam. Dass ich mir neben bisherigen Studienleistungen auch bereits absolvierte Ausbildungs- und Berufstätigkeiten hätte anrechnen lassen können, war mir nicht bewusst. Daher bin ich der Frage während meines Studiums gar nicht weiter nachgegangen und habe damit (fast) in jedem Semester brav die vorgeschriebenen Module mit einer Abschlussprüfung abgelegt.
Welche Folgen und Vorteile habe ich?
- Verringerter Studienbeitrag (monetäre Anrechnung): Durch die Anrechnung kannst du in der Regel einen Teil deiner Studiengebühr sparen. Der verringerte Beitrag wird dir bei Beschlussfassung schriftlich mitgeteilt.
- Prüfungsleistungen und Lehrmaterial (inhaltliche Anrechnung): Prüfungen müssen in den angerechneten Modulen natürlich nicht mehr erbracht werden; die Noten werden entsprechend der Berechnungsgrundlage übernommen. Aufgrund des verringerten Studienbeitrags und einem verminderten organisatorischen Aufwand werden die Leistungen für die angerechneten Module entsprechend ausgesetzt (ausbleibender Versand des Lehrmaterials, kein Zugriff auf Online-Vorlesungen oder Online-Material, keine Teilnahme an Seminaren und Prüfungen); ein Anspruch auf diese Leistungen entfällt bei Bekanntgabe des Bescheids.
- Verminderter Lernaufwand: Ebenso profitierst du von einem geringeren Lernaufwand und kannst dich somit vollkommen auf die verbleibenden Modulprüfungen konzentrieren.
- Einstieg in ein höheres Semester: Vielleicht kannst du auch direkt in ein höheres Fachsemester eingestuft werden, womit sich wiederum deine Studienzeit verkürzt. Letzteres ist jedoch abhängig von der Anzahl der angerechneten Module.
Wann ist der richtige Zeitpunkt einer Anrechnung?
In der Regel sollte die Anrechnungsüberprüfung – ob nun individuell oder pauschal – vor Beginn des jeweiligen Studienstartes abgeschlossen sein. Der große Vorteil hierbei ist, dass du die angerechneten Module neben der inhaltlichen Anerkennung auch monetär in vollem Maße angerechnet bekommen kannst. Natürlich kannst du dir auch während des Semesters ggf. erst dann abgeschlossene Vorleistungen anrechnen lassen; eine monetäre Anrechnung ist hier jedoch dann nur noch eingeschränkt möglich – und daneben auch nur für Module, in denen du noch keine Prüfung abgelegt hast.
Wo finde ich die rechtlichen Grundlagen?
Im aktuellen Hochschulgesetz NRW findest du unter Paragraph § 63a die rechtlichen Grundlagen für eine Anerkennung von Prüfungsleistungen und Studienabschlüssen. Das Hochschulgesetz NRW wird – wie alle anderen Gesetzestexte auch – stetig aktualisiert und an aktuelle Gegebenheiten angepasst.
Der rechtlichen Beschreibung zufolge können „Prüfungsleistungen, die in Studiengängen an anderen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen, an staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademien oder in Studiengängen an ausländischen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen erbracht worden sind […]“ (Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein Westfalen (2016). Paragraph 63a Abs. 1,) sowie „sonstige Kenntnisse und Qualifikationen […]“ (ebd., Paragraph 63a Abs. 7) angerechnet werden.
Bei einer Anerkennung handelt es sich also um eine Anrechnung hochschulischer oder außerhochschulischer Vorleistungen, die dem Inhalt und dem Workload des zu beantragenden Moduls entsprechen und demnach gleichwertig sind.
Anrechnung an der IST-Hochschule
Bei der individuellen Anrechnung geht deine – wie das Wort schon sagt – individuelle Anfrage durch den Prüfungsausschuss und wird vom entsprechenden Professor auf Gleichwertigkeit hin überprüft. Dies dauert i.d.R. maximal zwei Wochen, ist in den meisten Fällen jedoch auch in einer kürzeren Zeit abgeschlossen.
Neben der individuellen Anrechnung gibt es pauschale Anrechnungsmöglichkeiten. Vorteil hierbei ist, dass der Antrag nicht mehr einzeln vom Prüfungsausschuss geprüft werden muss. Im Merkblatt zur pauschalen Anrechnung findest du für jeden Studiengang eine detaillierte Übersicht darüber, für welche Abschlüsse welche Module pauschal angerechnet werden können.
In jedem Fall musst du den entsprechenden Antrag auf Anrechnung vollständig, gesammelt und korrekt einreichen. Die erforderlichen Dokumente sind zum einen abhängig von der Art der Anrechnungsüberprüfung (individuell oder pauschal) und zum anderen von der anzurechnenden Vorleistung (hochschulisch oder außerhochschulisch). Wenn du Fragen zum Thema Anrechnung hast, ruf uns gerne an (0211 86668-403) oder schicke eine Nachricht an anrechnung@ist-hochschule.de.